Fortbildungspflicht für Pflegefachkräfte gemäß § 132 SGB V Qualität und Qualitätssicherung haben in der ambulanten und stationären Pflege einen hohen Stellenwert. Aus diesem Grund prüft der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) auch die Einhaltung der Fortbildungspflicht für Pflegefachkräfte. Mindestens acht Fortbildungsstunden müssen Pflegefachkräfte alle 2 Jahre absolvieren.

 

Dies regelt die Ergänzung zum Rahmenvertrag nach § 132 SGB V. Der MDK fordert regelmäßige Schulungen zum Thema Erste-Hilfe und Verhalten bei Notfallmaßnahmen. Im Rahmen der MDK-Qualitätsprüfung müssen Pflegedienste auch nachweisen, dass ihre Pflegekräfte regelmäßig in Notfallmaßnahmen geschult werden und verbindliche Regelungen für das Verhalten in Notfällen existieren.

 

 

Mit meiner Fortbildung speziell für Pflegekräfte können Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen ihre Mitarbeiter in Erster Hilfe und Notfallmaßnahmen schulen und gleichzeitig qualifiziert fortbilden.

 

Für Rückfragen und ein individuelles Angebot stehe ich gerne jederzeit zur Verfügung.